Vertragsbedingungen/AGB
Tennisschule Weber, Inh. Christian Weber
1) Vertragsabschlüsse/AGB
Die folgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit der Tennisschule Weber (im nachfolgenden „Tennisschule“ genannt).
Die Abgabe Ihrer Online-Anmeldung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Bereits mit Unterbreitung des Angebots erkennen Sie bzw. Sie als gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen Trainingsteilnehmers für den Fall des Zustandekommens des Trainingsvertrags die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die Sie vorher auf dieser Website einsehen konnten.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule Ihre Anfrage durch Mitteilung (mindestens in Textform) eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings bestätigt. Verträge mit minderjährigen Trainingsteilnehmern kommen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zustande.
Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Ein vertragliches Rücktrittsrecht ist nicht vereinbart. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet vorbehaltlich der Ziffer 2 nicht statt. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule mindestens in Textform bestätigt werden. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages.
Bei der Online-Anmeldung steht dem Teilnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 356 BGB zu. Die geltende Widerrufsbelehrung ist ebenfalls auf der Homepage zu finden. Der Widerruf ist zu richten an: christian@tennisweber.com oder an: Tennisschule Weber, Inh. Christian Weber, Stadtgartenring 26, 44866 Bochum.
Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur mit gültigem Vertrag möglich.
Die Vertragssprache ist deutsch.
2) Tennisorganisation/Training
Unser Leistungsangebot umfasst Tennis-Camps, Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jeder Zeit durch die Trainer/innen der Tennisschule vorgenommen werden. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und max. 6 Spielern durchgeführt.
Dre jeweilige Vertragszeitraum der Tennisschule ist in Sommer- und Wintersaison gegliedert. Wetterbedingt kann sich eine Saison verkürzen oder verlängern. Die Saisonzeiträume und die Bespielbarkeit der verfügbaren Tennisplätze werden zudem vom Verein festgelegt.
Für die Tennisschule gilt die allgemeine Ferienordnung für die öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme der Regelung über die beweglichen Ferientage. Während der Ferien findet kein Training statt. An der Tennisschule gibt es keine beweglichen Ferientage.
Die Zeiträume verlängern sich nicht automatisch. Der Trainingsteilnehmer hat durch Buchung von vorherigen Zeiträume keinen Anspruch auf bestimmte Termine in folgenden Zeiträumen. Die Tennisschule bleibt bei der Zusammensetzung der Trainingsgruppen frei, berücksichtigt aber Wünsche der Trainingsteilnehmer.
Scheidet ein Teilnehmer aus einem nicht durch Tennisschule zu vertretenden Grund (z. B. durch Krankheit, Verletzung) aus einer Gruppe aus, entfällt dadurch für ihn nicht die Vergütungsverpflichtung. Ein Ersatzspieler kann angeboten werden, muss aber homogen zu den anderen Trainingsteilnehmern passen.
Camps oder Workshops, die nicht mit vollständiger Teilnehmerzahl besetzt sind, können von der Tennisschule abgesagt werden. Ein Anspruch auf Durchführung dieser Camps oder Workshops besteht für die angemeldeten Personen nicht. Etwaig schon entrichtete Entgelte werden erstattet.
Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern/innen zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht; insofern kann es vorkommen, dass während eines Vertragszeitraums Trainerwechsel vorgenommen werden.
Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der Tennisschule (um die Homogenität der Gruppe zur gewährleisten). Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
Für die im Rahmen des Gruppentrainings/Einzeltrainings und Tennis-Camps versäumten Stunden, die der Trainingsteilnehmer zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungsverpflichtung.
Wegen Unbespielbarkeit der Außenplätze während der Sommersaison (Regen oder übermäßige Hitze) ausgefallene Stunden werden nicht nachgeholt. Ausnahme: Die Stunde kann zum selben Termin in einer Tennishalle stattfinden. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.
Soweit die Tennisschule aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Leistungspflicht aus dem Trainingsvertrag zu erbringen, kann eine Erstattung der Trainingsvergütung verlangt werden. Als „Höhere Gewalt“ verstehen die Parteien schwerwiegende Ereignisse, die unvorhersehbar und unabwendbar eintreten, die keine der Parteien zu vertreten hat, die zu einem Ausschluss der Erbringung der vertraglichen Leistungspflicht führt. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend Arbeitskämpfe, Überschwemmung, Erdbeben, kriegerische Unruhen, Bürgerkriege, Seuchen, Epidemien, Pandemien und behördliche Anordnungen. Die Tennisschule ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Absagen seitens der Tennisschule auf Grund von Personalengpässen (Krankheit, etc.) werden durch die Tennisschule preislich rückerstattet bzw. durch einen Trainer der Tennisschule oder einen Ausweichtermin nachgeholt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining der Tennisschule durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung der Tennisschule und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen. In der Wintersaison kommen zusätzlich Hallenmiete + Lichtgeld inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer hinzu. Die Mitgliedschaft für einen Verein bzw. eine Gastgebühr sind nicht im Preis enthalten!
3) Trainingsdurchführung
Eine Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege und ein evtl. erforderlicher Trainerplatzwechsel.
Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Insbesondere im Wintertraining sind nur Tennisschuhe für den jeweiligen Hallenbelag zu verwenden.
Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Trainingsteilnehmers führen.
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
4) Aufsicht bei Minderjährigen
Unsere Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich unabgesprochen verlässt.
5) Vergütung
Gültigkeit haben nur die aktuellen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hier veröffentlichten Preislisten, soweit nichts Anderes mindestens in Textform vereinbart wird. Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht getrennt ausgewiesen.
Die Kursgebühren werden für den jeweiligen Trainingsabschnitt(e) und Vertragsvereinbarung von der Tennisschule in Rechnung gestellt und sind nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
6) Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Die Tennisschule ist berechtigt, den Trainingsteilnehmer vom gemieteten Platz zu verweisen. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
Soweit der Trainingsteilnehmer wiederholt oder erstmals in besonders schwerem Maße den Anweisungen der Tennisschule nicht Folge leistet oder Pflichten bei der Ausübung der Trainingsteilnahme wiederholt oder erstmals in besonders schwerer Weise verletzt, kann die Tennisschule den Trainingsteilnehmer von allen weiteren Trainingsstunden ausschließen (fristlose Kündigung des Trainingsvertrags). Die Tennisschule ist insofern nur zur Erstattung der Vergütung für die noch ausstehenden gebuchten Trainingsstunden verpflichtet, soweit die Trainingsstunde von einem anderen, zusätzlichen Trainingsteilnehmer wahrgenommen und gezahlt wird.
7) Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Tennisschule schließt eine Haftung auch für Schäden aus, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten: Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Vorstehender Satz gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr (Verantwortung).
Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen.
Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens durch den Geschädigten oder ab seiner grob fahrlässigen Unkenntnis. Innerhalb von 3 Monaten ab Schadenskenntnis oder ab grob fahrlässiger Unkenntnis, ist der Geschädigte, der Schadenstag und soweit möglich Uhrzeit, der Schadenshergang, Schadensverursacher und der voraussichtliche Schaden der Tennisschule durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist ohne entsprechende Anzeige sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen. Wird der Schaden nach vorstehenden Sätzen rechtzeitig angezeigt und von der Tennisschule abgelehnt oder lässt sich die Tennisschule nicht ein, ist dieser Schaden innerhalb von 3 weiteren Monaten nach Ablehnung durch die Tennisschule oder nach dem Verstreichenlassen der gesetzten Frist durch die Tennisschule gerichtlich geltend zu machen. Soweit der Geschädigte den Schaden gerichtlich nicht innerhalb dieser weiteren Frist geltend macht (Rechtshängigkeit), ist ein Anspruch des Geschädigten ausgeschlossen.
8) Mängelrügen und Gewährleistung
Für Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind uns spätestens 2 Tage nach der Trainerstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
9) Datenverwaltung/-schutz
Ihre persönlichen Daten, die zur Vertragsdurchführung und -abwicklung erforderlich sind, werden bei uns elektronisch im Einklang der geltenden deutschen Datenschutzbestimmung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, außer an den Verein zur Feststellung der Platzbelegung als Vermieter der Plätze, erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 2 Jahren aufzubewahren. Nähere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie unter Datenschutz.
Während des Trainings werden ausschließlich aus Trainingszwecken ggf. Video oder Fotoaufnahmen durchgeführt, die wir nur zu weiteren Trainingszwecken speichern und verarbeiten würden. Ggfs. holen wir uns die Erlaubnis ein, diese Aufzeichnungen in eigenen Medien zu nutzen. Soweit wir hierzu nicht die ausdrückliche Zustimmung des Trainingsteilnehmers erhalten, werden wir die Aufzeichnung nach Beendigung des Trainings löschen.